Ihr Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen
Externer Brandschutzbeauftragter
Für Unternehmen und Einrichtungen, die laut Gesetz (z.B. Verkaufsstättenverordnung, Industriebaurichtlinien usw.) verpflichtet sind, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. Auch in Brandschutzkonzepten wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten häufig gefordert. Im vorbeugenden Brandschutz ist er der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen und unterstützt den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner Pflichten.
Vorgeschrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei:
1. Geschossflächen von mehr als 5000 m² (Industriebaurichtlinie)
2. Verkaufsstätten die größer als 2000 m² (Verkaufsstättenverordnung)
Interessant ist, dass nahezu alle Feuerversicherungen bei Bestellung eines Brandschutzbeauftragten einen Prämienrabatt gewähren können. Der Brandschutzbeauftragte wird in der Regel auch in Brandschutzkonzepten oder auch von Brandschutzversicherungen gefordert.
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