Überprüfung nach neuesten Gesetzen & Regelungen
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Muß ich meine Blitzschutzanlage regelmäßig überprüfen lassen? – Als Gewerbetreibender muss ich die Blitzschutzanlage meiner Objekte zwingend überprüfen lassen. Dies ist im § 15 der Betriebssicherheitsverordnung (überwachungspflichtige Anlagen und deren Prüffristen) vorgeschrieben. Hierbei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Betriebssicherheitsverordnung ein Gesetz ist. Als Privatperson steht es mir frei, meine Blitzschutzanlage prüfen zu lassen.
Aber: Auch, wenn Ihnen die Versicherung den finanziellen Schaden begleichen kann, wer ersetzt Ihnen im Brandfall die alten Fotos, das seltene Gemälde, alte Schallplatten oder unersetzliche Dokumente? Deshalb sollten Sie auch als Privatperson Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen lassen. Wir, die Brandschutztechnik Godeck-Rucker GmbH, überprüfen Ihre Blitzschutzanlagen nach den neuesten Gesetzen und Regelungen. Dafür verwenden wir nur die neuesten und modernsten Messgeräte. Weiterhin halten wir ständig viele Originalersatzteile für Sie auf Lager. Unser Personal wird ständig aus- und weitergebildet. Wir können Ihnen auch eine qualitativ einwandfreie Prüfung zusichern. Fordern Sie ein Angebot bei uns an!