Auch nach Klausel 3602 der Feuerversicherungen
Elektroprüfungen
Nahezu jede Feuerversicherungspolice enthält die Klausel 3602 (Feuerklausel). Diese besagt, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von einem VDS anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind. Die Klausel 3602 geht aus der VDS-Richtlinie 2046 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“ hervor. In Verbindung mit einem unter unserem Vertrag stehenden Sachverständigen des VDS übernimmt die Firma Brandschutztechnik Godeck-Rucker GmbH ab sofort sämtliche Prüfungen Ihrer Anlagen. Dabei haben Sie die Sicherheit, das Ihre Anlage optimal auf die Sachverständigenprüfung vorbereitet wird. Das spart Ihnen Ärger und Kosten.
Unsere Leistungen auf einen Blick
- Vorbereitung der Anlage auf die Sachverständigenprüfung
- Vorherige Beseitigung aller offensichtlichen Mängel
- Sämtliche Messungen laut BGV A3
- Vorbereitende Thermografie
- Begleitung der Abnahme durch den Sachverständigen
- Erstellung aller notwendigen Dokumentationen
- Beseitigung evtl. Mängel nach der Prüfung inkl. Erstellung Mängelbeseitigungsbestätigung
Wir messen mit modernster Messtechnik mit Strichcodeverfahren und Scantechnik nach Norm.
Rechtsgrundlagen zur Elektroprüfung:
- Klausel 3602
- Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen, Ausgabe 1987 – AFB 87
- BGVA3
- DIN VDE 0702